Sehr geehrte Kunstinteressierte,

es ist ein spannendes, aufregendes und äußerst unterhaltsames Erlebnis, Kunst auf einer Auktion zu ersteigern. Dem erfolgreichem Bieter beschert es zudem Freude und Genuss. Doch vielen Interessierten stellen sich anfangs Fragen, welche nachfolgend in einer kleinen einleitenden Auswahl beantwortet werden.

Wer darf teilnehmen?

Jeder darf und kann an einer Auktion teilnehmen. Beim ersten Mal gilt es lediglich die eigene Hemmschwelle zu überwinden. Es empfiehlt sich, die Abbildungen im Katalog zu studieren, wenn möglich, die Objekte in der Vorbesichtigung zu betrachten und sich dann ein Limit für ein Höchstgebot zu setzen.

Welche Möglichkeiten der Teilnahme gibt es?

• Vor Ort im Auktionssaal: Am Empfang erhalten Sie eine Bieternummer, welche Sie mit auf Ihren Platz im Auktionssaal nehmen. Ruft der Auktionator ein Objekt auf, welches Sie ersteigern möchten, dann geben Sie Ihr Gebot ab, indem Sie ihre Bieterkarte so hoch heben, daß diese vom Auktionator gesehen wird. Hat der Auktionator das Objekt beispielsweise für 1000,- CHF aufgerufen und Sie haben Ihre Karte gezeigt, dann haben Sie ein Gebot zu diesem Preis abgegeben. Wird kein weiteres Gebot eingereicht, dann erhalten Sie den Zuschlag. Werden Sie von einem anderen Bieter überboten, können Sie entweder so lange weiter steigern, bis Sie das Objekt ersteigert haben oder mit dem Bieten aufhören, wenn Ihnen der Preis zu hoch ist.

• Schriftlich über ein Gebotsformular: Im Katalog ist ein Gebotsformular enthalten, welches Sie ausschneiden und per Fax oder Brief an das Auktionshaus senden können. Alternativ können Sie sich dieses Formular auch auf unserer Homepage herunterladen und ausdrucken. Hier tragen Sie die Objektnummer, eine Kurzbeschreibung und das Höchstgebot ein. Das Höchstgebot bedeutet jedoch nicht, daß Ihnen das Objekt zu diesem Preis zugeschlagen wird. Gibt es keine Gegenbieter erhalten Sie es beispielsweise zum Ausrufspreis, also wesentlich günstiger.

• Im Internet auf unserer Homepage: Der Katalog ist auch auf unserer Website www.galerie-moenius.ch. zu finden. Hier können Sie sich online registrieren und Ihre Gebote abgeben.

• Telefonisch: Auf dem Gebotsformular oder auch im Internetkatalog können Sie angeben, dass Sie telefonisch mitbieten möchten. Wenn Sie Ihre Telefonnummer hinterlassen, werden Sie während der Auktion angerufen. Wichtig ist hier jedoch, dass Sie erreichbar sind, da der Zeitrahmen, in dem ein Objekt aufgerufen wird, nur sehr knapp bemessen ist. Einen Anspruch, dass Sie erreicht werden, haben Sie nicht und dieser wird vom Auktionshaus auch ausgeschlossen.

• Live im Internet: Auf unserer Website können Sie sich auch für ein Live-Mitbieten anmelden. Sie können dann die gesamte Auktion live verfolgen und durch das Klicken auf den „Biet-Button“ ihr Gebot abgeben.

Welche Kosten entstehen?

Die Teilnahme an einer Auktion ist kostenlos. Wer die Auktion nur verfolgt und nichts ersteigert, muß auch nichts zahlen.
Erhalten Sie den Zuschlag, so kommt zum Zuschlagspreis zunächst noch das Aufgeld hinzu. In den Versteigerungsbedingungen ist die Höhe angegeben, in dieser Auktion beträgt es 20%.
Haben Sie live online mitgeboten, so verlangt der Anbieter der Live-Auktionen eine Gebühr von 3%-5% auf den Zuschlagspreis.
Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, in der Schweiz beträgt diese 8%. Diese wird entweder auf das Aufgeld und die Gebühr für die Live-Auktion erhoben oder, wenn das Objekt mit einem * gekennzeichnet ist, auf die gesamte Summe aus Zuschlagspreis, Aufgeld und eventuell der Gebühr für die Live-Auktion.
Bei der Ausfuhr ins Ausland kann die Mehrwertsteuer auf den Zuschlagspreis erstattet werden. Bedingung hierfür ist jedoch, daß die Ausfuhrdeklaration rechtsgültig abgestempelt ist und dem Auktionshaus nachgewiesen wird.

Welche Pflichten hat der Ersteigerer?

Als Bieter erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen vorbehaltlos an.
Der Bieter, welcher vom Auktionator den Zuschlag erhält, muß das Objekt samt allen Gebühren, wie Aufgeld und Mehrwertsteuer bezahlen.
Er muss die Ware abholen oder sich um den Versand kümmern bzw. das Auktionshaus schriftlich bitten, das ersteigerte Objekt zu versenden.

Gibt es eine Sicherheit bezüglich der Echtheit:

• Das Auktionshaus erstellt die Angaben im Katalog nach bestem Wissen und Gewissen. Teilweise werden auch Experten hinzugezogen. Doch es kann immer zu Fehleinschätzungen kommen, weshalb ein Auktionshaus nie eine Haftung dafür übernehmen wird.
• Bei Fälschungen, welche nicht vor 1900 entstanden sind und als solche von der Mehrzahl der Experten anerkannt werden, erklären sich die meisten Auktionshäuser binnen einer bestimmten Frist bereit, das Objekt zurückzunehmen und den Zuschlagspreis, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer zu erstatten. Die Galerie Moenius AG hat diese Frist auf 8 Wochen nach Auktionsende festgelegt.
• Grundsätzlich ist der Bieter dazu angehalten, das Objekt selbst bei der Vorbesichtigung zu begutachten oder geeignete Experten hinzuzuziehen.

Wie kann ein ersteigertes Objekt aus der Schweiz ausgeführt werden?

• Wer die Zollformalitäten nicht selbst erledigen möchte, kann das Auktionshaus um die Adresse einer geeigneten Spedition bitten.
• Abgesehen vom Versand von zerbrechlichen Objekten oder verglasten Bildern kümmert sich auch die Galerie Moenius AG sehr gerne um den Versand und die Verzollung. Hierfür fallen dann neben den Versandkosten noch Gebühren für Verpackung und Zoll an.
Diese Fragen und Antworten stellen eine kurze Anleitung rund um die Versteigerung dar, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht rechtsverbindlich. Die Versteigerungsbedingungen enthalten die genauen Bestimmungen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude an unserer Auktion!!

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Galerie Moenius AG