Grundsätzliches:
Galerie Moenius AG versteigert gegen Höchstgebot Objekte im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Einlieferer, die ungenannt bleiben. Es erfolgen keine Zuschläge unter dem vereinbarten Limitpreis. Mit der Einlieferung seiner Objekte bekundet der Einlieferer die Absicht, seine Objekte in einer Auktion der Galerie Moenius AG veräussern zu wollen. Sollte er daher seine Objekte vorzeitig aus der Auktion zurückziehen, hat er nicht nur für die entstandenen Aufwände, wie Foto- und Katalogherstellungskosten, aufzukommen, sondern auch die vereinbarte Provision auf den Limitpreis zu zahlen. Die festgelegten Limitpreise sind für beide Parteien verpflichtend. Nachträglich vom Einlieferer verlangte Änderungen am Limitpreis sind kostenpflichtig (3% vom Limitpreis) für den Fall, dass das Objekt an der Auktion deswegen nicht verkauft wird.
Der Auftrag hat Gültigkeit bis zur vollständigen Verwertung bzw. bis zur Zurücknahme der Objekte.
Der Einlieferer übernimmt die Haftung für die von ihm gemachten Angaben über Herkunft, Alter und Echtheit der Objekte. Er bestätigt, dass er über diese Objekte verfügungsberechtigt ist. Er haftet gegenüber der Galerie Moenius AG dafür, dass das Objekt nicht mit Rechten Dritter, insbesondere mit Pfandrechten, belastet ist.
Alle Objekte sind gebraucht. Sie sollen nicht von einem Sachverständigen geschätzt oder begutachtet werden. Gold- und Silbersachen dürfen nicht unter ihrem Metallwert zugeschlagen werden.
Versicherung:
Die eingelieferten Objekte sind im Rahmen des allgemeinen Versicherungsschutzes der Galerie Moenius AG nach der Einlieferung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Diebstahl und Beschädigung versichert. Rahmen sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schäden an den eingelieferten Gegenständen haftet die Galerie Moenius AG nur in dem Umfang, wie eine Schadensregulierung seitens der Versicherung erfolgt. Die Höhe des Prämienbeitrags für den Einlieferer ist vorderseitig festgehalten.
Einlieferung, Lagerung und Transport / Versand:
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Objekte auf Rechnung und Gefahr des Einlieferers rechtzeitig einzuliefern und ggfs. wieder abzuholen. Eine Haftung der Galerie Moenius AG für Verpackung und Transport wird ausgeschlossen. Die Verwahrungs- und Versicherungspflicht der Galerie Moenius AG für unverkaufte Objekte erlischt zwei Monate nach dem Tag der Versteigerung. Danach werden die Objekte auf Gefahr des Einlieferers und zu seinen Kosten bei einer Spedition eingelagert.
Bekanntmachung und Ort der Versteigerung:
Die Bekanntmachung hat nach Ermessen des Auktionators ortsüblich zu erfolgen. Die Kosten trägt das Auktionshaus. Auf Benachrichtigung des Versteigerungstermins wird verzichtet. Die Wahl des Versteierungsortes liegt im Ermessen des Auktionshauses.
Limitpreis und Zuschlag unter Vorbehalt:
Die Galerie Moenius AG ist berechtigt, die im Versteigerungs- und Verkaufsauftrag aufgeführten Objekte mit dem Limitpreis anzubieten, der mit dem Einlieferer vereinbart wurde. Wird der Limitpreis bei der Versteigerung nicht erreicht, kann der Versteigerer den Gegenstand unter Vorbehalt zuschlagen. In diesem Fall bleibt der Bieter zwei Wochen ab dem Tag des Zuschlags an sein Gebot gebunden. Die Galerie Moenius AG setzt den Einlieferer von dem Vorbehaltszuschlag in Kenntnis. Erklärt sich der Einlieferer bereit, das Objekt zu dem angebotenen Betrag abzugeben, wird der Zuschlag erteilt.
Abrechnung:
Galerie Moenius AG begleicht die Abrechnung spätestens acht Wochen nach Auktionsschluss. Der Abrechnungsbeitrag wird ausschliesslich per Banküberweisung ausbezahlt. Neben den Kosten für die Versicherung, eventuellen weiteren Ausgaben, die mit dem Einlieferer besprochen wurden, wie Restaurierungskosten, werden dem Einlieferer die vereinbarte Provision und die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Falls der Ersteigerer innerhalb der Achtwochenfrist noch nicht bezahlt hat, wird die Abrechnung zurückgestellt. Bei erfolgloser Eintreibung der Schuld steht dem Einlieferer zur Wahl, das Objekt kostenlos zurückzunehmen oder in einer folgenden Auktion anzubieten. In diesem Fall berechnet die Galerie Moenius AG eine reduzierte Kommission.
Schlussbestimmungen:
In diesem Vertrag sind sämtliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und Versteigerer enthalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen dieses Versteigerungs-Auftrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Galerie Moenius AG
Sitz: Dunantstr. 84
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